Ergänzung zum Thema Pflichtstunden, siehe nachfolgend:
In der Mitgliederversammlung von 2022 wurde beschlossen den Stundensatz für nicht geleistete Arbeitsstunden auf 20 € / Stunde anzuheben, bei Gartenpächtern bis 65 Jahren.
Bei ab 65-jährigen Gartenpächtern bzw Rentnern werden wie bisher 10 € / Stunde mit der Jahrespachtrechnung in Rechnung gestellt.